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Ihr Kontakt zu uns

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot, oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Wir sind gerne für Sie da. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus, und wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Natürlich können Sie uns auch telefonisch erreichen, oder Sie besuchen uns direkt vor Ort – wir freuen uns auf Sie!

§ 4. Rechtsprechung zum Ausfallhonorar für Bestellpraxen

Heilpraktiker arbeiten in der Regel in sogenannten Bestellpraxen, also Praxen, in denen mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird. Zur Behandlung wird jeweils immer nur ein Patient einbestellt. Da kein anderer Patient gleichzeitig bestellt wird kann für Bestellpraxen, im Gegensatz zu klassischen Wartezimmer-Praxen, also nicht so flexibel gesteuert werden. Bei solchen Bestellpraxen gewährt die Rechtsprechung Heilpraktikern bei Nichterscheinen des Patienten bzw. bei nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden vorher) ein Ausfallhonorar. Dabei ist die Ausfallursache unerheblich. Das Ausfallhonorar kann bis zum vereinbarten bzw. anberaumten Sitzungshonorar ausfallen.



Hier finden Sie uns:

Kastlstraße 18, 84051 Essenbach, Germany

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